Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

Beratung und Vertretung rund um Verkehrsunfälle sowie in Bußgeld- und Führerscheinangelegenheiten.

Nach einem Unfall oder einem Bußgeldbescheid zählt schnelles, geordnetes Handeln.

Im Verkehrsrecht berate ich Sie sowohl im zivilrechtlichen Bereich, etwa nach einem Verkehrsunfall bei der Regulierung Ihres Schadens und der Geltendmachung von Schmerzensgeld, als auch im ordnungswidrigkeitenrechtlichen Bereich bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Da im Verkehrsrecht kurze Fristen gelten, beispielsweise die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen Bußgeldbescheide (§ 67 OWiG), empfehle ich, sich zeitnah nach Zugang eines Bescheids oder Ereignis eines Unfalls beraten zu lassen.

Meine Leistungen

Schwerpunkte im Verkehrsrecht

Meine Beratung im Verkehrsrecht, von der Unfallregulierung bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren.

01

Verkehrsunfälle

Nach einem Verkehrsunfall unterstütze ich Sie bei der Aufklärung des Sachverhalts, der Beweissicherung und der Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, damit Sie sich auf die Genesung konzentrieren können.

  • Erstberatung nach dem Unfall
  • Kommunikation mit Versicherungen
  • Beauftragung von Sachverständigen
  • Vertretung gegenüber der Gegenseite
02

Schadensregulierung

Ich prüfe die einzelnen Schadenspositionen und setze berechtigte Ansprüche gegenüber der eintrittspflichtigen Versicherung durch.

  • Reparaturkosten & Wiederbeschaffungswert
  • Wertminderung & Nutzungsausfall
  • Sachverständigen- und Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten
03

Schmerzensgeld

Bei Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls prüfe ich Umfang und angemessene Höhe möglicher Schmerzensgeldansprüche unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung.

  • Prüfung des Verletzungsumfangs
  • Auswertung der medizinischen Unterlagen
  • Bemessung der Anspruchshöhe
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung
04

Bußgeldverfahren

Bei Bußgeldbescheiden, Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen prüfe ich Messverfahren, Zustellung und Verfahrensablauf und lege bei Bedarf innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch ein.

  • Prüfung des Bußgeldbescheids
  • Einspruchseinlegung
  • Akteneinsicht & Messgutachten
  • Vertretung im Bußgeldverfahren
05

Führerscheinangelegenheiten

Bei drohendem oder verhängtem Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis oder Fragen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterstütze ich Sie mit einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Handlungsmöglichkeiten.

  • Fahrverbot & Ausnahmen
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • MPU-Anordnung
  • Antrag auf Neuerteilung

Rechtsschutzversicherung vorhanden?

Gerade im Verkehrsrecht übernimmt die Rechtsschutzversicherung häufig die Kosten der Beratung und Vertretung. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehme ich gern für Sie – halten Sie hierfür einfach Ihre Versicherungspolice bereit.

Ihr Anliegen. Mein Ohr.

Bußgeldbescheide und Unfallmeldungen sind fristgebunden. Kontaktieren Sie mich möglichst zeitnah, damit die Fristen gewahrt bleiben.

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